1. Die Mitglieder haben das Recht auf volle Unterstützung durch den verein im Rahmen der Satzung.
2. Die Mitglieder sind verpflichtet: a. die Satzung zu beachten, den Anforderungen des Vereins Folge zu leisten und die festgesetzten Beiträge an den Verein zu zahlen.
b. Die Bestrebungen des Vereins durch tatkräftige Mitarbeit zu unterstützen, durch die Teilnahme am Königschießen, Schützenfest, Gefallenenehrung (Volkstrauertag) und Generalversammlung.